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Der gutgläubige Eigentumserwerb

PraktischesBau(Rechts)LexikonManuel HolzmeierZRB 2023, XIX Heft 3 v. 20.10.2023

Der Erwerb des Eigentums setzt grundsätzlich „Titel“, „Modus“ und die Berechtigung des Vormannes voraus. Unter dem Titel wird hierbei ein Rechtsgeschäft verstanden, das den Eigentumserwerb rechtfertigt (bspw Kaufvertrag). Unter dem Modus wird ein „Verfügungsgeschäft“ verstanden, mit dem das Eigentum tatsächlich übertragen werden soll. Dabei handelt es sich idR um die reale Übergabe des Vertragsgegenstandes.

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