vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schallschutz im Bauwesen (Teil 3)

PraktischesBau(Rechts)LexikonHanna HenflingZRB 2023, XX Heft 3 v. 20.10.2023

Trittschallschutz

Unter Trittschallschutz versteht man Maßnahmen, die der Übertragung von bzw Anregung durch Körperschall entgegenwirken. Trittschall entsteht (zB durch Erschütterungen, Gehen, Klopfen, Bohren, etc) im Bauteil und wird von diesem als Luftschall horizontal, vertikal sowie diagonal in die angrenzenden Räume übertragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!