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Der beizulegende Wert

RechnungswesenRechnungswesenlexikonRomuald Bertl, Friedrich FrabergerRWZ 1999, 376 Heft 12 v. 20.12.1999

Der beizulegende Wert ist der hauptsächliche Bewertungsmaßstab für Vermögensgegenstände, wird aber im Gesetz nicht erläutert. Er kann daher nur aus Hilfswerten abgeleitet werden, deren Zweckmäßigkeit sich einerseits aus der Käufer-/Verkäuferperspektive und andererseits aus der Verwendung bzw. Zweckbestimmung des Vermögensgegenstandes im konkreten Unternehmen ergibt.

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