( AngG § 27 Z 1 ) Stellen geringfügige Dienstpflichtverletzungen (hier: Rückgabe gebrauchter Pullover) eines Filialleiterstellvertreters in einer kleinen Filiale keine Vertrauensunwürdigkeit dar, ist die Entlassung des Filialleiterstellvertreters auch dann nicht berechtigt, wenn er versucht hat, die anderen Verkäufer von einer Meldung dieser Dienstpflichtverletzungen an den Filialleiter abzuhalten.
OGH 9 Ob A 384/97d v. 01.04.1998