Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Das Abkommen tritt am 17. 11. 2005 in Kraft und ist ab 2006 anwendbar. BGBl III 2005/209, ausgegeben am 09.12.2005.
>> Die wichtigsten Grundzüge dieses Abkommens und eine Gegenüberstellung zum OECD-Musterabkommen finden Sie in Jirousek, Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Litauen, ÖStZ 2005/950.