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Das Wesen des Bauherrnbegriffs

SteuerrechtMichael BattloggRdW 2000/90RdW 2000, 120 Heft 2 v. 15.2.2000

Beim Bauherrnmodell wird der Versuch unternommen, den Erwerb eines unbebauten Grundstückes oder eines Anteiles daran und die anschließende Schaffung von Gebäuden in zwei rechtlich getrennte Vorgänge aufzuteilen, wobei nur der Erwerb des unbebauten Grundstückes steuersparend der Grunderwerbsteuer unterliegen soll1)1) Vgl Fellner, ÖStZ 1996, 499..

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