Im gegenständlichen Fall verfügt das Bestandsgebäude über ein Flachdach. Dieses Flachdach soll abgetragen, die bestehende Brandmauer in weiten Bereichen gekürzt, in einem kleinen Bereich jedoch erhöht werden. Darauf soll eine Dachkonstruktion aufgesetzt werden. Gemäß den Einreichplänen entstehen an der Ostfassade zwei, westseitig drei neue Geschoße unter einer innovativen Dachform. Diese Dachform hält an der Ostseite die in § 13 Abs. 5 Stmk. BauG genannten Kriterien, nämlich eine Kniestockhöhe von maximal 1,25 m und eine Dachneigung von maximal 70 Grad, ein. An der Westseite hat das Dach eine geringere Dachneigung. An den Nord- und Südfassaden des Bauvorhabens sollen im Dachaufbau keine schrägen Dachflächen zur Ausführung gelangen, sondern senkrechte Fassaden mit vorgelagerten Balkonen.