Das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) ist eingebettet in das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 (IRÄG 1997), welches eine Fortsetzung des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 1994, BGBl 1994/153, darstellt. Im IRÄG 1994 wurden bereits Schritte zur verbesserten Früherkennung einer möglichen Insolvenz, zur Erleichterung der Unternehmensfortführung im Insolvenzverfahren und zur Unterbindung vom Gesetzgeber nicht beabsichtigter Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld gesetzt. Im Zusammenhang mit der nach wie vor steigenden Anzahl von Insolvenzen und den erforderlichen Strukturanpassungen haben sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Insolvenzen und zu deren Durchführung jedoch als ergänzungs- und verbesserungsbedürftig erwiesen.