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Das neue Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz – VirtGesG

AufsätzeDr. Gabriel Ebner , Dr. Zurab SimonishviliGES 2023, 168 Heft 4 v. 12.7.2023

Mit dem VirtGesG wird die Abhaltung virtueller Gesellschafterversammlungen in das Dauerrecht überführt. Im Unterschied zum COVID-19-GesG sollen solche Gesellschaftersammlungen aber nur zulässig sein, wenn dies in Satzung bzw im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Dabei sind verschiedene Satzungsgestaltungen denkbar. Organversammlungen unterliegen aber nicht dem Anwendungsbereich des VirtGesG.

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