Ab 1. Juli 1997 werden die Krankenversicherungsträger neben dem Wochengeld, auch das Karenzgeld und sonstige in diesem Zusammenhang stehende Leistungen auszahlen. Das Karenzurlaubsgeld wird in Karenzgeld umbenannt und erhält mit dem Karenzgeldgesetz, eine aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz herausgelöste, übersichtliche Rechtsgrundlage. Durch das neue Gesetz wird eine Verbesserung der Anspruchsvoraussetzungen für Pflegemütter sowie für Lehrlinge erreicht.