vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auskunft

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2026/10Dako 2026, 22 Heft 1 v. 17.2.2026

Auskunft. Das Begehren des Betroffenen, Informationen über einen Data Breach zu erhalten, war als Auskunftsantrag zu verstehen. Höflichkeitsformen schließen den Antragscharakter nicht aus.

W292 2307870

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!