Im Gefolge des rezenten -Judikates des EuGH (FN ) finden sich Stimmen im (dt) Schrifttum, wonach es für eine automatisierte Verarbeitung iSd Art 22 DSGVO schon ausreiche, wenn sie einen nicht unerheblichen Einfluss auf die nachfolgende menschliche Entscheidung habe (zB im Bewerbungskontext). Dass dem bei einer genauen Lesart dieser Entscheidung mE nicht so ist, untersucht der Beitrag; idZ wird auch das jüngst ergangene Judikat des VwGH zum Profiling gem dem "Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystem (AMAS)", dem sog "AMS-Algorithmus", welches auf das -Judikat rekurriert, analysiert.

