Im Urteil in der Rs C-621/22 vom 4. 10. 2024 setzt sich der EuGH mit Art 6 Abs 1 lit f DSGVO auseinander. Der Gerichtshof legt diese Rechtsgrundlage eng aus, was allerdings viele neue Fragen aufwirft.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

