Das IFG ist am 1. 9. 2025 in Kraft getreten. Durch dieses ist das Thema Interessenabwägung besonders in den Fokus gerückt. Dies, weil dabei die Interessen auf Geheimhaltung von Personen, deren Daten in Unterlagen von öffentlichen Einrichtungen vorkommen können, mit den Interessen von Bürgern und Journalisten, die in diese Unterlagen Einsicht nehmen wollen, abgewogen werden müssen.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

