Strafverfahren, Bildverarbeitung, Informationspflicht. Eine Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen bei mangelhafter Erfüllung der Informationspflicht ist per se unrechtmäßig. Unrechtmäßige Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Strafe: Euro 7.000,- statt Euro 19.200,-.
W211 2308914-1

