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Strafverfahren, Bildverarbeitung, Informationspflicht

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2025/38Dako 2025, 92 - 93 Heft 4 v. 28.8.2025

Strafverfahren, Bildverarbeitung, Informationspflicht. Eine Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen bei mangelhafter Erfüllung der Informationspflicht ist per se unrechtmäßig. Unrechtmäßige Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Strafe: Euro 7.000,- statt Euro 19.200,-.

W211 2308914-1

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