Mehr Klarheit zu Cookie-Bannern. Mit Beschluss vom 16. 1. 2025, Ra 2024/04/0424, wies der VwGH eine Revision gegen das BVwG-Erk 31. 7. 2024, W108 2284491-1, zurück. Dort hatte das BVwG entschieden, dass ein Cookie-Banner ua eine Ablehnoption in der ersten Ebene eines solchen Banners enthalten muss. Dieses Erk ist nun endgültig.
Ra 2024/04/0424

