vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verantwortlicher

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2024/33Dako 2024, 69 Heft 3 v. 21.6.2024

Verantwortlicher. Ein "Exilvorstand" ist dem Verein nicht zurechenbar. Allfällige Informationspflichten hat er daher selbst zu erfüllen.

W214 2236013-1

; BVwG 18. 8. 2022,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!