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Welche Kosten fallen für eine Beschwerde gegen einen DSB-Bescheid an das BVwG an? Wie ist das mit Sachverständigen-Gebühren? Gibt es einen Kostenersatz?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzViktoria HaidingerDako 2024/34Dako 2024, 69 Heft 3 v. 21.6.2024

Gem § 2 VwG-EGebV beträgt die Gebühr für Beschwerden an das BVwG Euro 30,-. Weitere Gerichtsgebühren fallen nicht an. Gem § 74 Abs 1 AVG hat jeder Beteiligte die ihm im Verwaltungsverfahren erwachsenden Kosten selbst zu bestreiten.

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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