Die Begriffsdefinition zu "KI-System" weist unterschiedliche Merkmale auf, die aus datenschutzrechtlicher Perspektive überaus interessant sind. So besticht der Einsatz von KI-Systemen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch graduell abstufbar autonomes Handeln eines maschinengestützten Systems, kann mit hohen Risiken für betroffene Personen verbunden sein und birgt systemimmanente Intransparenz im Umgang mit Daten. Ob die Verwendung von KI zur Datenverarbeitung mit der automatisierten Verarbeitung iSd DSGVO gleichzusetzen ist, wird im Rahmen dieses Beitrags erörtert.

