Der OGH prüft in den letzten Jahren verstärkt datenschutzrechtliche Informationstexte (Datenschutzinformationen) und unterwirft diese der Klauselkontrolle. Neben datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen, die seit mehreren Jahrzehnten vom OGH geprüft werden, (FN ) unterzieht der OGH in jüngerer Zeit unter bestimmten Voraussetzungen auch datenschutzrechtliche Informationstexte einer inhaltlichen (Klausel-)Prüfung und wendet dabei einerseits das Transparenzgebot nach § 6 Abs 3 KSchG und andererseits auch Bestimmungen der DSGVO an.

