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Ich betreibe eine Videoüberwachung. Was muss ich bei der Beschilderung beachten?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzViktoria HaidingerDako 2024/22Dako 2024, 45 Heft 2 v. 5.4.2024

Eine Videoüberwachung ist in Erfüllung der Informationspflicht nach Art 13 DSGVO geeignet zu kennzeichnen. Da die Informationen sehr umfangreich sein können, empfiehlt sich folgende Vorgangsweise:.

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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