vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2024/21Dako 2024, 44 - 45 Heft 2 v. 5.4.2024

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten. Für eine rechtmäßige Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (sensibler Daten) müssen sowohl die Voraussetzungen von Art 9 als auch jene von Art 6 DSGVO erfüllt ein. Art 82 DSGVO soll ausschließlich Schäden ausgleichen - hat aber keine Straffunktion. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist immer abhängig vom konkreten Verarbeitungszweck zu beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!