Rechtmäßigkeit der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten. Für eine rechtmäßige Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (sensibler Daten) müssen sowohl die Voraussetzungen von Art 9 als auch jene von Art 6 DSGVO erfüllt ein. Art 82 DSGVO soll ausschließlich Schäden ausgleichen - hat aber keine Straffunktion. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist immer abhängig vom konkreten Verarbeitungszweck zu beurteilen.

