Bei der Verarbeitung von Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen, wie Büchern und Registern, ist auch der Grundsatz der Transparenz iS der DSGVO beachtenswert. Die Reichweite der einschlägigen Informationspflicht sowie die Umsetzung ist in diesem Feld jedoch besonders fordernd. Der Beitrag erörtert, inwieweit geltende Ausnahmebestimmungen Abhilfe schaffen können.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

