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Ich möchte meine Mitarbeiter darüber befragen, ob sie mit der derzeitigen Gleitzeit-Regelung zufrieden sind. Muss ich den Betriebsrat einbinden?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzViktoria HaidingerDako 2023/47Dako 2023, 93 Heft 4 v. 4.9.2023

Sofern der Arbeitgeber mit technischen (zB personalisierte Fragebogenlinks, Login im Intranet, IP-Adresse) oder anderen Mitteln (zB Rückrechnung) auf die Identität des antwortenden Mitarbeiters schließen kann, liegt eine zustimmungspflichtige Maßnahme iSd § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG vor (vgl OGH 15.

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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