Veröffentlichung des "Ibiza-Videos" wegen Meinungsäußerungsfreiheit zulässig. Die Veröffentlichung des "Ibiza-Videos" leistete einen außergewöhnlich großen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse. Ein Transkript hätte dies nicht im selben Ausmaß vermocht. Dieser Beitrag wiegt schwerer als das Interesse des Kl an der Wahrung der Vertraulichkeit des Gesprächs.
6 Ob 236/19b

