Die Bestimmungen der DSGVO und des DSG sind nicht nur von Unternehmen anzuwenden, sondern auch vom Betriebsrat (BR), der als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Arbeitnehmer (AN) verarbeitet, die er aufgrund seiner Mitwirkungsbefugnisse vom Unternehmen erhält oder selbst erhebt. Die Checkliste soll den BR bei der Einhaltung der datenschutzrechlichen Bestimmungen unterstützen.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

