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Muss ich dem Betroffenen eine Kopie der Datenschutzerklärung aushändigen?

die praxisfrageFragen aus der PraxisAufsatzViktoria HaidingerDako 2022/42Dako 2022, 69 Heft 3 v. 22.6.2022

Wie bereits aus der Frage ersichtlich ist, geht es hier um Anwendungsfälle, bei denen die Datenschutzerklärung in einem konventionellen Umfeld zur Kenntnis gebracht wird. So wird man schon öfters die Situation erlebt haben, wo einem mit den Worten (sinngemäß) "Und da bitte noch den Datenschutz unterschreiben", ein Papierstück hingeschoben wird; eine Aufforderung, der man üblicherweise nachkommt, ohne das Papier zu lesen.

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