Zuständigkeit für die Anonymisierung von VwG-Entscheidungen. Im Zweifel ist Anonymisierung ein Akt der Gerichtsbarkeit, auch bei Verwaltungsgerichten.
Ra 2019/04/0106
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Zuständigkeit für die Anonymisierung von VwG-Entscheidungen. Im Zweifel ist Anonymisierung ein Akt der Gerichtsbarkeit, auch bei Verwaltungsgerichten.
Ra 2019/04/0106
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
