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Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten für Marketingzwecke

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2022/38Dako 2022, 67 - 68 Heft 3 v. 22.6.2022

Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten für Marketingzwecke. Bei Einhaltung der GewO erfolgt keine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung, wenn Daten für die Marketingzwecke ermittelt und genutzt werden. Geschäftsgeheimnisse können eine Ausnahme von der Akteneinsicht begründen.

2021-0.568.642 (DSB-D205.48

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