Beiträge zum Familienleben in sozialen Netzwerken. Beiträge zum eigenen Familienleben können Persönlichkeitsrechte anderer Familienmitglieder verletzen. Gegen solche Beiträge kann mit einstweiliger Verfügung vorgegangen werden.
7 Ob 197/21b
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

