Auskunft über dynamische IP-Adressen zur Rechtsverfolgung. Die Speicherung von IP-Adressen, um sie in Gerichtsverfahren zu verwenden, stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Soweit IP-Adressen verarbeitet werden, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen, kann dies aufgrund berechtigter Interessen zulässig sein. Damit Internetprovider die Identität der Inhaber von IP-Adressen offenbaren dürfen, braucht es eine nationale Rechtsgrundlage. Die DSGVO steht einer solchen Rechtsgrundlage nicht entgegen.

