Geldstrafe wegen Betrachtung von Person in benachbarter WC-Kabine mittels Mobiltelefonkamera. Mindestsicherungsempfänger musste Euro 150,- bezahlen, weil er eine Frau bei der Benützung einer WC-Kabine mit seinem Mobiltelefon betrachtet hatte.
2020-0.550.322 (DSB-D550.249)

