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Übermittlung (negativer) Corona-Testergebnisse an BezVBeh

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2021/35Dako 2021, 65 - 66 Heft 3 v. 7.6.2021

Übermittlung (negativer) Corona-Testergebnisse an BezVBeh. Die Übermittlung negativer Corona-Testergebnisse an BezVBeh erfolgt auf Grundlage nationaler Rechtsvorschriften und ist daher rechtmäßig.

2021-0.101.211 (DSB-D124.3158)

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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