Kein Feststellungsanspruch, wenn Auskunft erteilt, Daten gelöscht und Widerspruch zur Kenntnis genommen wurde. Auch der Auskunftsanspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden. Statistische Wahrscheinlichkeitsangaben sind personenbezogenen, wenn diese konkreten Personen direkt zugeordnet werden. Die Korrektheit der Angaben ist unerheblich.
6 Ob 127/20z

