Wiener Contact-Tracing-Verordnung. Gesetzwidrigkeit der Bestimmungen einer V des Magistrats der Stadt Wien betreffend die Auskunftserteilung über Kunden von Gastronomiebetrieben bei Verdachtsfällen von COVID-19 mangels nachvollziehbarer Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen. Weitreichende Verordnungsermächtigung nach dem EpidemieG ermöglicht schwerwiegende Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz durch die Ermittlung von Kontaktpersonen und die Möglichkeit von Rückschlüssen auf die persönliche Lebensführung großer Teile der Bevölkerung.

