Löschung. Ob die Durchsuchung privater Ordner zwecks Beschaffung von Beweismitteln gegen den Arbeitnehmer rechtmäßig war, ist im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Verfahren zu klären, nicht in einem eigenständigen Verfahren. Der Löschungsantrag ist berechtigt, da nach Vorlage von Daten als Beweismittel der Zweck erfüllt ist.
6 Ob A 1/18t

