Strafrechtliche DNA-Datenbank. Die Ermittlung und Speicherung von DNA-Daten von Personen, die eine Straftat begangen haben oder derer verdächtigt sind, ist grundsätzlich zulässig. Allerdings ist insb im Hinblick auf die Speicherdauer je nach Schwere der Straftat zu differenzieren.
8806/12Aycaguer

