vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafbarkeit juristischer Personen im Datenschutzrecht

der beitragAufsatzAndreas RohnerDako 2020/59Dako 2020, 110 - 112 Heft 5 v. 12.11.2020

In Abweichung zur Ansicht der DSB hat der VwGH entschieden, dass für die Verhängung einer Geldbuße über eine juristische Person ein zurechenbares Handeln einer natürlichen Person notwendig ist. Diese sowie deren Handeln muss von der DSB konkret benannt werden.

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!