Die Frage der korrekten Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sensibler Daten ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Der Europäische Datenschutzausschuss sprach sich jüngst für eine kumulative Anwendung von Art 9 und 6 DSGVO aus. Für Verantwortliche ergeben sich dadurch nur wenige weitergehende Einschränkungen. Vielmehr profitieren sie von einer erhöhten Flexibilität und Rechtssicherheit bei einer Zweckänderung bei der Verarbeitung von sensiblen Daten.

