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Voraussetzung für die Verhängung von Geldbußen gegen juristische Personen

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2020/52Dako 2020, 93 Heft 4 v. 3.9.2020

Voraussetzung für die Verhängung von Geldbußen gegen juristische Personen. Erfordernis der namentlichen Bezeichnung jener natürlichen Personen, deren Verstöße gegen die DSGVO bzw das DSG einer juristische Person gem § 30 DSG angelastet werden.

Ro 2019/04/0229

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