Handyvideos zu Beweiszwecken können zulässig sein. Im Einzelfall können berechtigte Interessen das Anfertigen kurzer Videos zu Beweiszwecken rechtfertigen.
6 Ob 206/19s
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Handyvideos zu Beweiszwecken können zulässig sein. Im Einzelfall können berechtigte Interessen das Anfertigen kurzer Videos zu Beweiszwecken rechtfertigen.
6 Ob 206/19s
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
