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Handyvideos zu Beweiszwecken können zulässig sein

die entscheidungRechtsprechungJudikaturViktoria Haidinger, Michael LöfflerDako 2020/51Dako 2020, 92 - 93 Heft 4 v. 3.9.2020

Handyvideos zu Beweiszwecken können zulässig sein. Im Einzelfall können berechtigte Interessen das Anfertigen kurzer Videos zu Beweiszwecken rechtfertigen.

6 Ob 206/19s

Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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