Ob gänzlich positive Entscheidungen unter Art 22 DSGVO zu subsumieren sind oder nicht, ist für Verantwortliche von großer praktischer Relevanz, da bejahendenfalls die Erfüllung zusätzlicher datenschutzrechtlicher Anforderungen notwendig ist.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

