Jetzt ist schon wieder was passiert: Wie auch schon mit dem Aufheben des Safe Harbor-Abkommens 2015, (FN ) kickt der EuGH die USA nun erneut aus dem erlauchten Kreis jener, die ein der EU angemessenes Datenschutzniveau haben. Zusätzlich arbeitet der EuGH die Pflichten des Verantwortlichen bei der Verwendung von Standardvertragsklauseln (nach der Diktion der DSGVO nunmehr "Standarddatenschutzklauseln" - SDK) klar heraus.

