Mit der Entscheidung vom 16. 7. 2020, C-311/18, , hat der EuGH das Privacy Shield-Abkommen für ungültig erklärt. Ein Transfer von Daten in einen Drittstaat ist daher neu zu beurteilen. Dieses Prüfschema hilft dabei.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

