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Sommerrodeln und Datenschutz - ein Beitrag zur Vertragsfreiheit

der beitragAufsatzMartin KnollDako 2020/35Dako 2020, 60 - 62 Heft 3 v. 17.6.2020

Die DSGVO bietet den Verantwortlichen einen Katalog von Rechtfertigungsgründen, auf die sie ihre Datenverarbeitungen stützen können; ua auf die Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 UAbs 1 lit b DSGVO). Der Beitrag zeigt auf, dass ein zu enges Verständnis dieses Rechtfertigungsgrunds schädlich sein kann, und kritisiert das Verständnis des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) in seiner aktuellen Leitlinie.

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