Der erste Teil des Beitrags erörterte die Frage, ob jemand, der ein Auskunftsbegehren gegenüber Verantwortlichen im privaten Sektor stellt und sich dabei als jemand anderer ausgibt, strafrechtlich belangt werden kann. Der vorliegende zweite Teil widmet sich jenen Fällen, in denen der Verantwortliche dem öffentlichen Bereich (FN ) angehört.
Abstract aus Dako bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

