Datenschutzzertifizierung nach DSGVO rückt in greifbare Nähe! Ende April hat die DSB ihren Entwurf für eine Verordnung über die Anforderungen an die Akkreditierung einer Zertifizierungsstelle (Zertifizierungsstellen-Akkreditierungs-Verordnung; kurz: ZeStAkk-V) (FN ) zur Begutachtung ausgesendet. (FN ) Mit einer finalen Fassung der V ist wohl nicht vor Herbst zu rechnen, da die Begutachtungsfrist bis 26. 6. 2020 läuft und im Anschluss der allenfalls überarbeitete Entwurf vom Europäischen Datenschutzausschuss genehmigt werden muss. (FN ) Dennoch bekommen wir ein gutes Bild davon, was die datenschutzrechtliche Zertifizierung in Zukunft bereithalten wird. In Bezug auf einzelne Vorgaben und Anforderungen sind Änderungen wünschenswert.

