Das Auskunftsrecht ist (mit dem Recht auf Löschung) jenes Betroffenenrecht, das am häufigsten zum Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens gemacht wird. Dabei wirft der besondere Auskunftsanspruch nach Art 15 Abs 1 lit h DSGVO Fragen auf, allen voran in Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen der Bereitstellung von Informationen über die involvierte Logik der Datenverarbeitung ("Berechnungsformel") und dem Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Der Beitrag beleuchtet die Voraussetzungen für das Bestehen des besonderen Auskunftsanspruchs und widmet sich den Informationen, die zur Verfügung zu stellen sind. Schließlich wird auf verfahrensrechtliche Aspekte des Beschwerdeverfahrens eingegangen.

