Erst kürzlich wurde eine EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, erlassen ("Whistleblowing-RL"). Diese RL misst insb der Wahrung der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers besondere Bedeutung bei. Der Beitrag beleuchtet das Verhältnis zwischen dem Hinweisgeberschutz auf der einen Seite und der datenschutzrechtlichen Informationspflicht des Unternehmens gegenüber dem Beschuldigten bzw dem Auskunftsrecht des Beschuldigten auf der anderen Seite.

