Datenschutz und Kartellrecht sind zwei wesentliche Aspekte der aktuellen Debatte über die Regulierung großer Internetkonzerne. Im Jahr 2019 hatte das dt Bundeskartellamt (BKartA) mit seiner Entscheidung gegen Facebook eine Verbindung dieser beiden Themenkreise versucht: Auf Basis des Kartellrechts erlegte das BKartA Facebook weitgehende Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Userdaten auf, insb eine "innere Entflechtung bei den Daten". (FN ) Die Verknüpfung und Verwendung von Daten, die von anderen Diensten des Facebook-Konzerns (wie Instagram, WhatsApp oder Oculus) generiert werden, mit Daten aus der Nutzung der Facebook-Plattform sollte nur noch mit Einwilligung des Nutzers erfolgen. Ebenso sollte auch die Verknüpfung und Verwendung von über Drittwebseiten (zB über soziale Plugins wie Like- und Share-Buttons oder das Facebook-Login) generierten Daten der freiwilligen Einwilligung des Nutzers bedürfen. Im noch laufenden Rechtsmittelverfahren ist Facebook indes ein erster Erfolg gelungen: Das OLG Düsseldorf erkannte der von Facebook erhobenen Beschwerde aufschiebende Wirkung zu, da nach seiner Auffassung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des BKartA bestünden. (FN ) Der Beitrag stellt den Rechtsstreit in Deutschland näher dar und untersucht, ob die tragenden Entscheidungsgründe auch im österr Recht Entsprechung finden.

